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Tarife / AGB

Alle Preise enthalten eine Haftpflichtversicherung, die etwaige durch den Haus+TierHüter verursachte Schäden deckt. Fahrtkosten werden nur dann zusätzlich verrechnet, wenn unser Mitarbeiter eine überlange An- bzw. Abreise zu bewältigen hat.

Betreuen durch Besuchen
Betreuung von bis zu zwei Hauskatzen oder in bis zu zwei Käfigen lebenden Kleintieren und die Versorgung des Heimes während der mindestens zweistündigen Anwesenheit eines Haus+TierHüters. Als Nebenpflichten werden haushaltnahe Aufgaben laut Checkliste erfüllt

pro Tag EUR 19,-
 
Mindestens zweistündige Betreuung eines Hundes ohne Versorgung des Heimes
pro Tag EUR 19,-
 

Einmalige Aufnahmegebühr und erste Auftragspauschale
Ein bis zwei Kundenbesuche, Erstellung der umfassenden Checklisten, Erfassen aller Daten, Suche und Vorstellung des geeigneten Haus+TierHüters.

EUR 59,-
 

Betreuen durch Bewohnen
Die Versorgung des Heims und die Betreuung eines Hundes ODER zweier Katzen ODER in bis zu zwei Käfigen lebende Kleintiere. Als Nebenpflichten werden haushaltsnahe Aufgaben laut Checkliste erfüllt.

pro Tag EUR 49,-
 
Ist Ihre Abreise/Ankunft sehr früh am Morgen bzw. spät am Abend geplant, so sollte der Haus+TierHüter den Tag davor anreisen bzw. danach abreisen können. Dies wird nicht gesondert verrechnet.
 
Einmalige Aufnahmegebühr und erste Auftragspauschale
Ein bis zwei Kundenbesuche, Erstellung der umfassenden Checklisten, Erfassen aller Daten, Suche und Vorstellung des geeigneten Haus+TierHüters
EUR 72,-
 

Zum vereinbarten Termin – ca. eine halbe Stunde vor Ihrer Abreise – trifft der Haus+TierHüter bei Ihnen ein. Sie haben die Möglichkeit, noch Einzelheiten abzusprechen

Für Folgeaufträge ohne wesentliche Änderungen der Daten, ohne Kundenbesuch und ohne Vorstellung des Haus+TierHüters wird keine Auftragspauschale verrechnet.

Weitere Haustiere/Erweiterte Aufgaben
Preise nach Vereinbarung

Extrafahrten pro km
EUR 0,50

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(nachstehend AGB genannt) der full house Haus+TierHüter Agentur

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der full house Haus+TierHüter Agentur (nachstehend full house genannt) und dem Auftraggeber (nachstehend Kunde genannt). Wenn full house den Auftrag schriftlich bestätigt, gilt er als angenommen. Mündliche Nebenabreden oder Vereinbarungen sind unwirksam. Leistungsvereinbarungen (auch schriftliche), welche zwischen dem ausführenden Haus+TierHüter (nachstehend HTH genannt) und dem Kunden getroffen werden, sind ungültig und es wird keine Haftung von full house übernommen. An full house gerichtete Schreiben sind ausnahmslos an die Geschäftsadresse zu senden, mit Ausnahme der Checklisten und des Übergabeprotokolls. full house und der HTH haben für die gesamte Dauer des Auftrages das Hausrecht. Eine Erweiterung auf andere Personen kann nur schriftlich durch den Kunden erfolgen. Kann ein HTH aus wichtigen Gründen den Dienst nicht antreten oder muss ihn abbrechen, dann ist full house berechtigt, eine angemessene Vertretung bereitzustellen, um die Betreuung zu sichern. In Abstimmung mit dem Kunden kann dies auch zu einer Auftragserweiterung führen.

Auftrag
full house hat vor Auftragsbeginn die Möglichkeit, mit dem Kunden die vertragsgegenständlichen Tiere, Personen und Objekte in Augenschein zu nehmen. Dies ist durch das vollständige Ausfüllen der maßgeblichen Checklisten festzuhalten. Die Checklisten sind vor Auftragsbeginn vom Kunden und vom HTH zu unterzeichnen. Der HTH betreut die nach den schriftlichen Angaben der Kunden und in den jeweiligen Checklisten genannten Tiere, Personen und Objekte. Die HTH sind grundsätzlich keine ausgebildeten Tier-, Kranken-, Altenpfleger oder Bewachungskräfte.
Bei der Ausfertigung der Checklisten, spätestens aber eine halbe Stunde vor der Abreise, hat der Kunde dem HTH die erforderlichen Schlüssel zu übergeben.
Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt sind alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Hilfs- und Bedarfsmittel wie Tierfutter, Pflanzendünger, technische Beschreibungen usw. kostenlos zur Verfügung zu stellen. Werden die erforderlichen Hilfs- und Bedarfsmittel nicht bereit gestellt, übernimmt full house keinerlei Haftung für etwaigen Schäden, die dem Kunden daraus erwachsen. full house kann, ist aber nicht verpflichtet, die notwendigen Hilfs- und Bedarfsmittel auf Kosten des Kunden zu besorgen.
Dem HTH übergegebene Gelder werden in der Objekt-Checkliste quittiert und im Übergabeprotokoll abgerechnet. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen.

Betreuen durch Bewohnen
Der HTH darf in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr drei Stunden sowie in der Zeit von 20:00 bis 8:00 Uhr eine Stunde nach freiem Ermessen das zu betreuende Objekt verlassen. Das Gassi gehen mit einem Hund ist in diese Zeit nicht inkludiert, dies wird in den mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Terminen geregelt.

Betreuen durch Besuchen
Sind mit dem Kunden keine schriftlichen Termine vereinbart, wird die Betreuung von full house für die Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr eingeteilt. Eine längere Anwesenheit des HTH als zwei Stunden pro Tag liegt in dessen Ermessen und ist freiwillig.

Zahlung/Rücktritt
Die Preise sind der jeweils gültigen Preisliste von full house zu entnehmen. Als vereinbarter Preis gilt ausschließlich der von full house schriftlich bestätigte Betrag. Abzüge sind durch den Kunden nicht gestattet. Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr hat prompt und der Auftragswert hat im Voraus mindestens eine Woche vor Auftragsbeginn zu erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück und ist nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Stornokosten zu bezahlen.
Diese betragen
bis 30 Tage vor Auftragsbeginn keine Stornogebühr
vom 29. - 22. Tag vor Auftragsbeginn 25 %
vom 21. - 15. Tag vor Auftragsbeginn 35 %
vom 14. - 7. Tag vor Auftragsbeginn 50 %
vom 6. - 3. Tag vor Auftragsbeginn 65 %
ab dem 2. Tag vor Auftragsbeginn 85 %
des Auftragswertes.

Schadensersatz
Das Übergabeprotokoll ist unmittelbar nach Ende der Auftragszeit vom Kunden gemeinsam mit dem HTH auszufüllen und zu unterzeichnen. Eventuell entstandene Schäden sind darin festzuhalten, spätere Schadensersatzforderungen werden damit ausgeschlossen. full house haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung für ausschließlich durch den HTH verschuldete Schäden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im übrigen nicht. In einem derartigen Fall wird eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren gesetzt, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Lücken in den AGB. Gerichtsstand ist Wien.

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